Mitglied werden
Häufige Fragen
Was muss ich machen um Mitglied zu werden
Wir empfehlen jedem Interessenten an den Schießzeiten vorbei zu kommen um sich zu informieren und erste Gelegenheit zu haben, die Disziplinen von Interesse unter sach- und fachkundiger Anleitung einmal auszuprobieren. Hierbei ist einzig und allein Ihr Interesse entscheidend.
Wenn Sie dann nach einigen Besuchen bei uns feststellen „das passt“, kommen Sie an die Details und Aufnahmeanträge.
Ich möchte das Schießen ausprobieren – habe aber keine eigene Waffe
Ab welchem Alter darf man was schießen
Ab 14 Jahren darf man zusätzlich mit Kleinkaliberwaffen im Kaliber .22 lfb schießen (auch hier Einverständnis der Sorgeberechtigten Voraussetzung)
Das Großkaliberschießen ist ab vollendetem 18. Lebensjahr erlaubt.
Ich möchte schnell eine scharfe Waffe haben, was muss ich machen
Wer meint, alle Hürden nehmen zu können, um sich anschließend eine Waffe kaufen zu dürfen, dann aber aus dem Verein ausscheidet , der ist bei uns (wie auch in allen anderen Schützenvereinen) fehl am Platze. Schützenvereine sind mittlerweile gesetzlich verpflichtet, solche Personen an die Behörde zu melden.
Ich will ernsthaft den Schießsport betreiben und später eine eigene erlaubnispflichtige Waffe haben. Was muss ich tun
Mindestens 1 Jahr aktiv in einem anerkannten Schießsportverband Mitglied sein.
Mindestens 18 Jahre alt sein – für Großkaliber mindestens 25 Jahre alt sein.
Zuverlässig im Sinne des WaffG sein. Die Behörden fordern hierfür ein polizeiliches Führungszeugnis.
Sich regelmäßig schießsportlich mit erlaubnispflichtigen Waffen betätigen, min. 10 – 15 Termine pro Jahr.
Einen kostenpflichtigen Waffensachkundekurs absolvieren.
Sich einen zugelassenen Tresor für die Aufbewahrung von Waffen und Munition kaufen.
Auch nach dem ersten Jahr weiterhin regelmäßig mit der Waffe trainieren – die Behörden überprüfen regelmäßig das Fortbestehen des Bedürfnisses.
Sind alle gesetzlichen Anforderungen für die Beantragung einer erlaubnispflichtigen Waffe erfüllt, dann kann man einen Antrag auf die Ausstellung einer sogenannten Bedürfnisbescheinigung an den Brandenburger-Schützenbund stellen. In diesem Antrag wird die gewünschte Waffe beantragt. Der Brandenburger-Schützenbund prüft den Antrag und stellt dann in der Regel eine Bedürfnisbescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung kann man bei seiner zuständigen Behörde die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte beantragen.
Die Behörde wird nun im Vorfeld die Zuverlässigkeit des Antragstellers prüfen. Hat die Behörde keine Einwände, wird sie eine Waffenbesitzkarte ausstellen.
Wer meint, alle Hürden nehmen zu können, um sich anschließend eine Waffe kaufen zu dürfen, dann aber aus dem Verein ausscheidet, der ist bei uns (wie auch in allen anderen Schützenvereinen) fehl am Platze. Schützenvereine sind mittlerweile gesetzlich verpflichtet, solche Personen an die Behörde zu melden.
Was für Waffenbesitzkarten benötigt man
Sportschützen nutzen in der Regel grüne und gelbe Waffenbesitzkarten (WBK).
Die gelbe WBK ist speziell für Sportschützen gedacht – sie berechtigt zum Kauf von Einzelladerkurzwaffen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen und Einzelladerlangwaffen mit glatten Läufen (Schrotflinten). Voraussetzung: Für die zu erwerbende Waffe muss es eine Disziplin in einer genehmigten Schießsportordnung eines zugelassenen Schießsportverbandes geben! Anders als bei der grünen WBK, benötigt man auf der gelben WBK keinen Voreintrag seiner Behörde. Die grüne WBK ist vom Prinzip her für alle Waffen gedacht. Sportschützen haben in der Regel Kurzwaffen und Selbstladegewehre auf der grünen WBK stehen. Um Waffen auf die grüne WBK kaufen zu können, muss man einen sogenannten Voreintrag durch seine Behörde bekommen.
Wenn Du noch weitere Fragen stehen wir gern zu Verfügung. Den richtigen Ansprechpartner findest Du hier ->zu den Kontakten